BEWERBUNG

ACHTUNG, WIR SUCHEN!

SCHAUSPIELTALENTE
der Jahrgänge 2011-2017, 2004-2006 bewerben sich bitte per email mit zwei Fotos, Angaben zur Schauspielerfahrung und ggf. link zu gedrehtem Material. Bitte unbedingt Alter, Wohnort und Kontaktdaten der Eltern angeben! Unvollständige Bewerbungen oder Bewerbungen, die nicht unseren Suchkriterien entsprechen, können wir leider nicht beantworten.

Bewerbung bitte an:
bewerbung@agentur-kinokind.de

INFORMATIONEN FÜR ELTERN

WAS MACHT EINE NACHWUCHSAGENTUR?
Nachwuchsagenturen vertreten und repräsentieren schauspielbegabte Kinder und Jugendliche zur Vermittlung als Nachwuchsschauspieler in TV, Kino und Werbung. Sie machen Castingbüros Vorschläge für zu besetzende Rollen.

KOSTET DIE AUFNAHME IN DIE AGENTUR GELD?
Nein.

IST SCHAUSPIELERFAHRUNG VORAUSSETZUNG?
Ja. Bei besonderer Schauspielbegabung machen wir allerdings Ausnahmen.

IST GUTES AUSSEHEN VORAUSSETZUNG?
Nein. Im Vordergrund stehen Ausstrahlung und schauspielerisches Talent. Mädchen bewerben sich bitte immer ungeschminkt.

WAS IST EIN CASTING?
Ein Casting ist ein Vorsprechen vor der Kamera. In der Regel stellt man sich kurz vor und spielt dann eine kleine Szene oder bekommt eine Improvisationsaufgabe allein oder mit Spielpartner(n).

Dabei wird Kamerapräsenz, Ausstrahlung und natürlich auch schauspielerische Fähigkeit vor der Kamera festgestellt. Das Casting ist ein wichtiges Instrument für die Besetzung von Rollen.

WER ENTSCHEIDET ÜBER EINE BESETZUNG?
Die Produktionsfirma zusammen mit dem Regisseur, bei Werbung der Auftraggeber.

DÜRFEN KINDER ÜBERHAUPT DREHEN?
Da Kinder nicht arbeiten dürfen, sind Dreharbeiten eine Ausnahme, die einer Genehmigung bedarf.

WAS IST EINE DREHERLAUBNIS / DREHGENEHMIGUNG?
Die Dreherlaubnis wird bei der entsprechenden Behörde (z. B. Amt für Arbeitsschutz) beantragt. Es wird dazu gebraucht:

  1. Gesundheitsbescheinigung bzw. Zustimmung eines Kinderarztes
  2. Schulbefreiung, von der Schule bestätigt und gestempelt
  3. Zustimmung der Erziehungsberechtigten, durch Unterschriften bestätigt
  4. Zustimmung Ihres Jugendamtes, unterschrieben und gestempelt